Unterschied (zugelassener) Revisor zu Revisionsexperte

Das Schweizerische Obligationenrecht (OR) unterscheidet zwischen einem zugelassenen Revisor und einem zugelassenen Revisionsexperten (z.B. OR Art. 670 Abs.2 und OR 732 Abs.2).

Für anspruchsvollere Prüfungsaufgaben verlangt das OR einen zugelassenen Revisionsexperten.

Eine Person, die Revisionstätigkeiten durchführt und keine Zulassung hat, ist ein Revisor, aber kein zugelassener Revisor oder zugelassener Revisionsexperte.

Die Voraussetzung für die Zulassung als zugelassener Revisor oder Revisionsexperte sind im Revisionsaufsichtsgesetz (RAG) geregelt. Weitere Informationen sind auf der Webseite der Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) zu finden.




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