Steuern Privatperson

Wir füllen Ihre Steuererklärung korrekt aus und beraten Sie in steuerlichen Angelegenheiten.

Übersicht Dienstleistungen Steuern Private

Unsere Dienstleistungen für Privatpersonen umfassen unter anderem:

  • Ausfüllen der Steuererklärung in den Kantonen ZH, AG, LU, SH, BE, GR, SZ, GL, SG, TG, ZG, SO und den weiteren deutschsprachigen Kantonen
  • Kontrolle von Steuerveranlagungen und Steuerrechnungen
  • Laufende Steuerberatung und Steuerplanung
  • Abklärungen mit Steuerbehörden
  • Einholen von Tax Rulings (Steuervorabbescheid)
  • Prüfung diverser steuerlicher Sachverhalte
  • usw.

Steuererklärung ausfüllen lassen

Gerne können Sie die Steuererklärung durch uns ausfüllen lassen in den Kantonen Zürich, Zug, Aargau, Thurgau, Schaffhausen, St. Gallen, Schwyz, Bern und den übrigen deutschsprachigen Kantonen. Französisch- oder italienischsprachige Steuererklärungen erledigen wir nur im Ausnahmefall bei bereits bestehender Geschäftsbeziehung.

Senden sie uns per E-Mail oder Post alle notwendigen Unterlagen zu. Die ausgefüllte Steuererklärung erhalten Sie dann zur Kontrolle, Unterschrift und Weiterleitung ans Steueramt von uns zugestellt.

Wir machen beim Ausfüllen von allen Abzugsmöglichkeiten Gebrauch, so dass Ihre Steuerlast im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bestmöglich optimiert wird.

Für die grossen Steuereinsparungen ist es aber beim Ausfüllen der Steuererklärung bereits zu spät. Hier ist eine Steuerplanung im Voraus notwendig.


Steuerplanung bei Privatpersonen zwecks Steueroptimierung

Steuern planen heisst Steuern sparen.

Durch eine vorausschauende Planung können Steuern und Abgaben je nach Fall beträchtlich optimiert werden.

Es geht dabei um Themen wie zum Beispiel:

Fast jede Person hat Einkommen zu versteuern. Und die Schweizer Einkommenssteuer ist progressiv. Das heisst, dass die Steuer prozentual vom Einkommen höher ist, wenn das Einkommen höher ist. Damit sind die Steuern gesamthaft tiefer, wenn das Einkommen gleichmässig über die Jahre versteuert wird, anstelle viel Einkommen in einem Jahr und dafür wenig in einem anderen. Um diese Steuerprogression zu brechen, sollten Tätigkeiten die zu höheren Abzügen bei den Steuern führen (z.B. Einkäufe in die Pensionskasse) genau in den Jahren mit hohem Einkommen stattfinden.

Diverse Optimierungsmöglichkeiten sind von Gesetzes wegen bewusst gewollt, aber an strikte Kriterien gebunden um Missbrauch zu verhindern. Ein Beispiel sind Einkäufe in Vorsorgeeinrichtungen. Ein weiteres Beispiel sind die steuerlichen Erleichterungen bei Aufgabe einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nach dem 55. Altersjahr. Es ist bei all diesen Optimierungsmöglichkeiten wichtig, sich strikt an diese Kriterien zu halten. Ansonsten kann wegen einer Kleinigkeit die steuerliche Vorzugsbehandlung verloren gehen.

Ist eine Person unternehmerisch tätig, so gibt es im Allgemeinen mehr steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Dies kann sein als Selbständigerwerbender oder als Angestellter eines eigenen Unternehmens.

Auch Immobilien im Privatbesitz bieten Raum für steuerliche Optimierung. So können nicht-wertvermehrende Unterhaltskosten genau auf ein Jahr mit hohem Einkommen gelegt werden, um die Steuerprogression zu brechen. Bei grossen Renovationen kann es sich hingegen lohnen, sie auf mehrere Steuerperioden zu verteilen. Je nach persönlicher Situation existieren weitere Möglichkeiten, z.B. zur Minimierung von Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer usw.

Ist das Einkommen regelmässig so hoch, dass sowieso die höchste Steuerprogressionsstufe erreicht wird, dann spielen einige der oben beschriebenen Steueroptimierungsmöglichkeiten keine Rollen mehr. Dann geht es vielmehr um eine geschickte Anlage der angesparten Vermögenswerte.

usw.


Kantone

Wir sind ein Steuerberater in Zürich, bedienen jedoch per Post, E-Mail, Telefon und bei Bedarf auch virtuellen Sitzungen (keine Installation notwendig: Teams, Zoom) Kunden aus der ganzen deutschsprachigen Schweiz. Wir sprechen Deutsch und Englisch.

Jeder Kanton hat seine eigenen Steuergesetze. Die Kantone müssen sich dabei jedoch an das Steuerharmonisierungsgesetz auf Bundesebene halten. Dieses Gesetz macht den Kantonen Vorschriften, wie ihre Steuergesetze auszusehen haben. Damit sind sich die kantonalen Steuergesetze in wichtigen Punkten sehr ähnlich.

Und für die Steuern des Bundes gelten sowieso dieselben Bundesgesetze schweizweit.

Wir verwenden die Softwarelösung Dr. Tax für das Ausfüllen der Steuererklärungen. Dieses Programm macht in allen Kantonen automatisch die Maximalabzüge. Falls Sie Ihre Steuererklärung selbst ausfüllen möchten, können wir dieses Programm nur sehr empfehlen (Dr. Tax Privat).

Die Wegleitungen der Kantone zur Steuererklärung sind ebenfalls meist sehr verständlich geschrieben. Und wenn doch einmal etwas unklar, spezieller, komplizierter oder wir eine Steueroptimierungsmöglichkeit genauer prüfen wollen, dann lesen wir die kantonalen Steuergesetze, Verordnungen, eventuell Gerichtsurteile und Sekundärliteratur.

Auch für unseren Heimkanton Zürich müssen wir bei wichtigen Fragen die Gesetze lesen, nur schon um sicher zu sein, dass wir nichts Falsches in Erinnerung haben und sich das Gesetz nicht zwischenzeitlich geändert hat.

So können wir alle deutschsprachigen Kantone abdecken.

Wenn Sie noch keinen Steuerberater haben, ist es jedoch grundsätzlich einmal sinnvoll, zuerst im eigenen Kanton zu suchen. Dies ändert nichts daran, dass wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme freuen würden und zwar egal aus welchem deutschsprachigen Kanton.

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Dann melden Sie sich unverbindlich und erzählen Sie uns, was Sie suchen.

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