Kündigungsrechner Schweiz: Fristen, letzter Arbeitstag, usw.

Automatische Berechnungen für Kündigungen nach Schweizer Recht: Fristen, letzter Arbeitstag, Nichtigkeit, Krankheit usw.

Dieser Kündigungsrechner ist für privatrechtliche Arbeitsverhältnisse in der Schweiz. Er ist nicht für öffentliche Verwaltungen des Staates.

Der Kündigungsrechner kann hier gestartet werden.


Dieser Kündigungsrechner beinhaltet:

  • Berechnung der Kündigungsfrist
  • Berechnung des letzten Arbeitstages
  • Berechnung sowohl für Kündigungen durch den Arbeitgeber als auch für Kündigungen durch Arbeitnehmer
  • Berechnung von Verlängerungen der Kündigungsfrist durch Krankheit usw.
  • Nichtigkeits-Check aufgrund Sperrfristen bei Empfang der Kündigung
  • Berechnung ob eine Sperrfrist aufgrund Krankheit oder Unfall am Empfangstag der Kündigung gültig ist oder ob sie bereits aufgebraucht ist
  • Berechnung von wiederauflebenden Sperrfristen aufgrund Krankheit oder Unfall bei Dienstjahreswechsel und längerer Sperrfrist im neuen Dienstjahr
  • Berechnung von unterbrochenen Sperrfristen aufgrund derselben Krankheit oder Unfall
  • Berechnung von mehreren Sperrfristen aufgrund verschiedener Krankheiten oder Unfällen
  • Berechnung von verlängerten Sperrfristen bei Schwangerschaft, Militär, Zivilschutz und Zivildienst
  • Nichtigkeits-Check bei mündlichen Kündigungen des Arbeitsvertrages aufgrund Vertragsklausel zur Schriftlichkeit
  • Informationen zur korrekten Bestimmung des Gültigkeitsdatum (Empfangsdatum) einer schriftlichen Kündigung
  • usw.




Rechtliche Details

Die rechtlichen Details werden im Workflow angezeigt, falls sie für Ihren Kündigungsfall relevant sind. Zusätzlich finden alle rechtlichen Details unten:

Eine fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis per sofort, und zwar egal ob sie gerechtfertigt ist oder nicht1. Auch eine Sperrfrist wie Krankheit, Schwanger usw. ändert daran nichts. Ist eine fristloste Kündigung aber nicht gerechtfertigt, so entstehen Ersatz- und Entschädigungsansprüche1.

Bei einer ungerechtfertigten fristlosen Entlassung durch den Arbeitgeber entstehen Ersatz- und Schandenersatzansprüche zugunsten des Arbeitnehmers:

  • Ersatz auf das Geld, dass er verdient hätte, wäre normal gekündigt worden (OR Art. 337c Abs. 1)
  • Eine zusätzliche Entschädigung von bis zu sechs Monatsgehältern (OR Art. 337c Abs. 3)
  • Was der Arbeitnehmer während dieser Zeit von der fristlosen Kündigung bis zum normalen Kündigungstermin an einem anderen Ort verdient oder unterlassen hat zu verdienen, wird ihm von obigen Betrag wieder abgezogen (OR Art. 337c Abs. 3)

Sehr unglücklich für einen Arbeitgeber sind Fälle, bei denen nach einer ungerechtfertigten fristlosen Kündigung der Mitarbeiter krank wird. In diesem Fall wird eventuell abgeschlossene Krankentaggeldversicherung möglicherweise keine Taggelder mehr bezahlen, da kein Arbeitsverhältnis mehr besteht. Der Arbeitgeber ist aber dennoch verpflichtet dem Arbeitnehmer Schadenersatz zu bezahlen, wie wenn er ordentlich gekündigt hätte.

Auch eine Kündigung während einer (noch) unbekannten Schwangerschaft ist nichtig1.

OR Art. 336c Abs.1 Zif. b
Nach Ablauf der Probezeit darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht kündigen:
...
b. während der Arbeitnehmer ohne eigenes Verschulden durch Krankheit oder durch Unfall ganz oder teilweise an der Arbeitsleistung verhindert ist, und zwar im ersten Dienstjahr während 30 Tagen, ab zweitem bis und mit fünftem Dienstjahr während 90 Tagen und ab sechstem Dienstjahr während 180 Tagen;

OR Art. 336c Abs.1 Zif. a
Nach Ablauf der Probezeit darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht kündigen:
a. während die andere Partei schweizerischen obligatorischen Militär- oder Schutzdienst oder schweizerischen Zivildienst leistet, sowie, sofern die Dienstleistung mehr als elf3 Tage dauert, während vier Wochen vorher und nachher;
...

OR Art. 336c Abs.1 Zif. c
Nach Ablauf der Probezeit darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht kündigen:
...
c. während der Schwangerschaft und in den 16 Wochen nach der Niederkunft einer Arbeitnehmerin;

OR Art. 336c Abs.1 Zif. d
Nach Ablauf der Probezeit darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht kündigen:
...
d. während der Arbeitnehmer mit Zustimmung des Arbeitgebers an einer von der zuständigen Bundesbehörde angeordneten Dienstleistung für eine Hilfsaktion im Ausland teilnimmt.

Was ist ein Normalarbeitsvertrag?

Normalarbeitsverträge stellen zusätzliche Regeln für spezielle Arbeitsverhältnisse auf (z.B. Hauswirtschaft).

Normalarbeitsverträge sind im Obligationenrecht (OR) in Artikel 359ff geregelt.

Normalarbeitsverträge können von den Kantonen herausgegeben werden. Für landwirtschaftlichen Arbeitnehmer und Arbeitnehmer im Hausdienst müssen sie einen herausgeben (vgl. OR Art. 359 Abs. 2).

Der Bund kann auch Normalarbeitsverträge herausgeben (vgl. OR Art. 359a Abs. 1).

Wirkung

Ein Normalarbeitsvertrag gilt für seine Arbeitsverhältnisse (z.B. Hauswirtschaft), wenn im Arbeitsvertrag nicht etwas anderes abgemacht wurde. Der Normalarbeitsvertrag kann vorschreiben, dass diese anders lautenden Abmachungen schriftlich festgehalten werden müssen.

Ein Normalarbeitsvertrag kann also in einem schriftlichen Arbeitsvertrag vollständig aufgehoben werden, falls gewünscht.

Normalarbeitsvertäge zu Mindestlohn

Die Behörden können auch Normalarbeitsverträge zu Mindestlöhnen herausgeben (OR 360a). Diese Mindestlöhne sind dann zwingend und können nicht im Arbeitsvertrag unterschritten werden (OR 360a Abs. 2).


Quellenverzeichnis

1
Geiser, T., Müller, R., Pärli, K. (2019). Arbeitsrecht in der Schweiz. (4. Auflage). Stämpfli Verlag AG. Bern.

Diese Webseite verwendet Cookies und Cookies von Drittanbietern für Analyse. Mehr Informationen. Sie können jederzeit Ihr Einveständnis ändern.