Wohnsitzverlegung in die Schweiz: Steuerliche Aspekte für natürliche Personen

Bei einer Verlegung des Wohnsitzes in die Schweiz sollte bedacht werden, wie die zukünftige Besteuerung aussieht.
Dieser Artikel erklärt, welche Steuern von Privatpersonen erhoben werden mit Steuersitz in der Schweiz.

Als Basisfall wird zunächst die unbeschränkte Steuerpflicht in der Schweiz diskutiert (vollständiger steuerlicher Wohnsitz in der Schweiz). So werden in der Schweiz ansässige Schweizer Staatsbürger besteuert.

Jede Person die sich länger als 30 Tage in der Schweiz aufhält mit Erwerbstätigkeit oder 90 Tage ohne Erwerbstätigkeit, wird in der Schweiz als steuerlich zugehörig angesehen. Das heisst, er oder sie wird in der Schweiz unbeschränkt steuerpflichtig, sofern nicht ein Doppelbesteuerungsabkommen oder ein anderer Sonderfall dies verhindert.

Unbeschränkt steuerpflichtig zu werden in zwei oder mehreren Staaten zur gleichen Zeit, die kein Doppelbesteuerungsabkommen miteinander haben, sollte verhindert werden, da eine Person sonst mehrfach besteuert wird.

Manchmal ist es jedoch wünschenswert in der Schweiz unbeschränkt steuerpflichtig zu werden, da abhängig von den Steuergesetzen in anderen Ländern und Doppelbesteuerungsabkommen, dann andere Länder auf ihre Besteuerung verzichten.

Auf Sozialversicherungsaspekte wird in diesem Artikel nicht eingegangen, da sie anderen Regeln unterliegen als steuerliche Angelegenheiten. Sie müssen gesondert betrachtet werden.

Der Artikel ist wie folgt aufgebaut:

  1. Einführung in die unbeschränkten Steuerpflicht in der Schweiz
  2. Einkommenssteuern
  3. Kapitalgewinne
  4. Vermögenssteuern
  5. Grundstückgewinnsteuern
  6. Pauschalbesteuerung (Besteuerung nach Aufwand)
  7. Quellensteuer
  8. Doppelbesteuerungsabkommen
  9. Die Schweiz wieder verlassen (Exit Taxes)
  10. Erbschaftssteuern
  11. Schenkungssteuern

Einführung in die unbeschränkte Steuerpflicht in der Schweiz

In der Schweiz wohnende Personen mit Schweizer Bürgerrecht werden als unbeschränkt Steuerpflichtige besteuert.

Ein Ausländer, der seinen Wohnsitz in die Schweiz verschiebt, wird ebenfalls so besteuert, mit folgenden zwei Ausnahmen:

  • Ausländische Personen ohne Niederlassungsbewilligung "C" und einem Erwerbseinkommen unter CHF 120'000 pro Jahr und ohne nennenswertes sonstiges Einkommen oder Vermögen: Diese Personen unterliegen der Quellensteuer. Die Quellenbesteuerung soll die vollständige Steuerdeklaration nachahmen und somit sollte der Ort mit der tiefsten normalen Besteuerung innerhalb der Schweiz auch der Ort mit der tiefsten Quellensteuer sein.
  • Ausländische natürliche Personen, die berechtigt sind und sich für die Pauschalbesteuerung entschieden haben.

Diese beiden Ausnahmen gelten nur für Einkommens- und Vermögenssteuern, der Rest wird gleich besteuert.

Einkommenssteuer

Steuerbares Einkommen

Einkommenssteuern werden grundsätzlich auf alle Einkommensformen erhoben:

  • Arbeitseinkommen (angestellt und selbstständig erwerbend)
  • Zinserträge aus Darlehen
  • Dividendenerträge
  • usw.

Der Steuersatz ist progressiv. Das bedeutet, dass eine Person mit einem Jahresverdienst von CHF 20'000 prozentual weniger Steuern bezahlt als eine Person mit CHF 100'000 Jahresverdienst.

Kein steuerpflichtiges Einkommen, aber für die Steuersatzberechnung berücksichtigt

Nicht direkt besteuert, aber zur Steuersatzermittlung herangezogen werden:

  • Ausländische Immobilieneinnahmen
  • Einkünfte aus ausländischen Geschäftsbetrieben

Diese nicht direkt steuerbaren Einkünfte werden weiterhin für die Ermittlung des Steuersatzes herangezogen (Progressionsvorbehalt). Das bedeutet, dass

  • eine Person, die CHF 100'000 in der Schweiz verdient und
  • eine Person, die CHF 20'000 in der Schweiz und CHF 80'000 von ausländischen Immobilien verdient, was einem Totaleinkommen von CHF 100'000 entspricht

beide denselben Schweizer Steuersatz haben, aber bei der zweiten Person wird der Steuersatz nur mit CHF 20'000 multipliziert um den Steuerbetrag zu berechnen.

Nicht steuerbar

Nicht steuerbar ist, weil es nicht als Einkommen angesehen wird:

  • Kapitalgewinne im Privatvermögen
  • Rückzahlungen von qualifizierten Einlagen in Unternehmen (Grundidee: Wenn Kapital in ein Unternehmen einbezahlt wird, dann sollte es steuerfrei sein, es wieder herauszunehmen. Jede Auszahlung aus Gewinnen des Unternehmens unterliegen aber der Einkommenssteuer.)

Da Veräusserungsgewinne sowie die Rückzahlung von qualifizierenden Kapitaleinlagen nicht als Einkommen gelten, werden sie auch nicht für die Steuersatzprogression herangezogen.

Eidgenössische, kantonale und kommunale Einkommenssteuern

In der Schweiz gibt es drei Ebenen, die Einkommenssteuern erheben: Bund, Kantone und Gemeinden.

Es muss nur eine Steuererklärung pro Jahr ausgefüllt werden, um alle drei zu deklarieren.

Es werden zwei steuerbare Einkommen berechnet: das steuerbare Einkommen für Bundessteuern und das steuerbare Einkommen für Kantonssteuern. In vielen Fällen ähneln sich beide Berechnungen und das daraus resultierende zu versteuernde Einkommen. Die Kantone sind befugt, zusätzliche Abzüge und andere Änderungen einzuführen, aber spezielle Bundesgesetze zur Regulierung der kantonalen Steuern schränken ihre Befugnisse ein.

Sowohl die Kantons- als auch die Gemeindesteuern werden auf Basis des kantonalen steuerbaren Einkommens berechnet.

Die Gemeindesteuerbelastung kann je nach Steuerfuss der Gemeinde grösser oder kleiner als die kantonale Steuerbelastung sein. Dasselbe gilt für Bundes- und Kantonssteuern.

Die Bundessteuer sollte gleich hoch sein, unabhängig davon, wo eine Person in der Schweiz wohnhaft ist. Da die Kantone für die eidgenössische Steuerveranlagung zuständig sind, können einige Unterschiede in der Verwaltungspraxis nicht vollständig ausgeschlossen werden. Alle Kantone sind jedoch verpflichtet, die Steuergesetze zu den Bundessteuern zu befolgen.

Da jeder Kanton seine Steuerberechnung und Steuerprogression selbst festlegt, kann sich der günstigste Wohnkanton je nach Einkommen ändern. Innerhalb eines Kantons aber ist die günstigste Gemeinde unabhängig vom Einkommen immer dieselbe: diejenige mit dem tiefsten Multiplikationsfaktor im Verhältnis zu den kantonalen Steuern.

Höchste Einkommensteuersätze

Die folgende Tabelle zeigt den höchsten Steuersatz in der günstigsten Gemeinde jedes Kantons für das Jahr 2020. Die angegebenen Steuersätze sind die maximal möglichen Steuersätze für eine einzelne natürliche Person, die nur mit sehr hohen Einkommen erreicht werden.

Daher ist die Tabelle für Gutverdiener am nützlichsten. Für niedrigere Einkommen kann die Tabelle immer noch gute Hinweise darauf geben, welche Wohnorte in Betracht gezogen werden sollten, wenn nach niedrigen Steuern gesucht wird.

Kanton Günstigste Gemeinde Steuersatz Bund Steuersatz Kanton Steuersatz Gemeinde Steuersatz total
Appenzell Innerrhoden Appenzell 11.5% 7.7% 5.0% 24.1%
Appenzell Ausserrhoden Teufen 11.5% 8.6% 7.3% 27.4%
Aargau Geltwil 11.5% 12.3% 5.5% 29.3%
Basel-Stadt Bettingen 11.5% 14.5% 10.9% 36.9%
Basel-Landschaft Arlesheim 11.5% 18.6% 8.4% 38.5%
Bern Deisswil b. M. 11.5% 19.9% 5.8% 37.2%
Freiburg Sévaz 11.5% 13.5% 4.0% 29.0%
Genf Genthod 11.5% 24.8% 4.7% 41.1%
Glarus Glarus 11.5% 9.3% 10.7% 31.5%
Graubünden Rongellen 11.5% 11.0% 3.3% 25.8%
Jura Les Breuleux 11.5% 16.9% 8.3% 36.7%
Luzern Meggen 11.5% 9.7% 5.1% 26.3%
Neuchâtel Milvignes 11.5% 16.9% 8.5% 36.9%
Nidwalden Hergiswil 11.5% 7.3% 4.1% 22.9%
Obwalden Sarnen 11.5% 6.0% 6.8% 24.3%
Schaffhausen Stetten 11.5% 10.4% 6.4% 28.3%
Schwyz Wollerau 11.5% 7.5% 2.9% 21.9%
Solothurn Kammersrohr 11.5% 10.9% 6.8% 29.2%
St. Gallen Balgach 11.5% 9.8% 6.1% 27.4%
Tessin Castel San Pietro 11.5% 14.6% 8.3% 34.4%
Thurgau Warth-Weiningen 11.5% 9.4% 8.2% 29.1%
Uri Seedorf 11.5% 7.1% 6.4% 25.0%
Waadt Dully (und viele andere) 11.5% 22.8% 7.2% 41.5%
Wallis Bister (und viele andere) 11.5% 14.0% 10.0% 35.5%
Zug Baar 11.5% 6.6% 4.1% 22.1%
Zürich Kilchberg 11.5% 13.0% 9.4% 33.8%
Quelle: Basierend auf modifizierten Werten 2020 von swisstaxcalculator.estv.admin.ch1.

Nachfolgend sind zwei Links zu Rechnern aufgeführt, die eine Karte aller Gemeinden zusammen mit den Steuersätzen anzeigen. Sie sind gute Hilfsmittel, um eine Wahl unter Berücksichtigung der Standorte und Steuersätzen zu treffen.

  • taxjungle.ch
  • swisstaxcalculator.estv.admin.ch. Es gilt zu beachten, dass dieser Rechner das Bruttoerwerbseinkommen verwendet und nicht das steuerbare Einkommen. Das Bruttoerwerbseinkommen ist grundsätzlich höher als das steuerbare Einkommen aufgrund der zwingenden Sozialabgaben, die abgezogen werden, bevor das Erwerbseinkommen an den Mitarbeiter ausbezahlt wird. Entsprechend sind aufgeführten Steuersätze tiefer, als wenn sie auf das steuerbare Einkommen berechnet wären.

Einkommenssteuern auf qualifizierte Beteiligungen

Es gibt eine reduzierte Besteuerung auf Bundesebene für Dividenden und ähnliches von qualifizierten Beteiligungen. Eine Beteiligung gilt als qualifiziert, wenn mindestens 10% der Anteile am Unternehmen gehalten werden2. Solche Dividenden werden nur zu 70% zum steuerbaren Einkommen dazugezählt für die Steuerberechnung und die Steuersatzberechnung.

Viele Kantone kennen auch eine reduzierte Besteuerung von qualifizierten Beteiligungen. Die Kantone müssen solches Einkommen mindestens zu 50% besteuern, es steht ihnen aber frei 100% zu besteuern3. Falls der Kanton eine reduzierte Besteuerung hat, dann hat das die Gemeinde auch, weil die Steuerberechnung auf Gemeindeebene auf dem kantonalen steuerbaren Einkommen basiert.

Kapitalgewinne

Preissteigerungen auf privat gehaltenen Vermögenswerten sind meist nicht steuerbar in der Schweiz. Die Grundregel ist, dass private Kapitalgewinne steuerfrei sind vorbehältlich einiger Ausnahmen.

Nicht steuerbar:

  • Kapitalgewinne auf Aktien (Preissteigerungen)
  • Wertzuwachs auf einer Sammlung von Oldtimer Autos
  • usw.

Kapitalgewinne sind nur steuerfrei solange die Vermögenswerte als privat gehalten gelten. Handelt eine Person mir grosser Häufigkeit am Aktienmarkt, dann hat sie aus steuerlicher Sicht ein Geschäft eröffnet als Aktienhändler und die Aktien werden dann dem Geschäftsvermögen zugerechnet und nicht mehr dem Privatvermögen. Dasselbe gilt, zum Beispiel, auch für eine Sammlung von Oldtimer Autos: Der Besitzer kann die Autos nicht kaufen und verkaufen wie ein Autohändler, da es dann als berufliche Tätigkeit angesehen würde. Gewinne aus beruflichen Tätigkeiten unterliegen der privaten Einkommenssteuer aus selbstständiger Erwerbstätigkeit.

Steuerbar:

Weil Kapitalgewinne auf privaten Vermögenswerten nicht steuerbar sind als Einkommen, können entsprechend Verluste auch nicht vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.

Falls die Vermögenswerte zum Geschäftsvermögen zählen (selbstständige Erwerbstätigkeit), dann können Verluste beim steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden. Aber dann sind Gewinne auch steuerbar.

Die Unterscheidung zwischen im Privatvermögen und im Geschäftsvermögen gehaltenen Vermögenswerte ist sehr bedeutend.

Vermögenssteuer

Die Kantone erheben eine Vermögenssteuer. Steuerbar ist das globale (mobile) Vermögen.
Liegenschaften auf ausländischem Gebiet sind von der Steuer ausgenommen (Ausnahme mit Progressionsvorbehalt).

Die nachfolgende Tabelle zeigt die 2020 maximalen Steuersätze der Vermögenssteuer in der steuergünstigsten Gemeinde des Kantons.

Es gibt keine Vermögenssteuer auf Bundesebene.

Kanton Günstigste Gemeinde Kantonale Steuer Gemeindesteuer Gesamtsteuersatz
Appenzell Innerrhoden Appenzell 0.14% 0.09% 0.24%
Appenzell Ausserrhoden Teufen 0.18% 0.15% 0.34%
Aargau Geltwil 0.23% 0.10% 0.34%
Basel-Stadt Bettingen 0.40% 0.29% 0.69%
Basel-Landschaft Arlesheim 0.46% 0.21% 0.67%
Bern Deisswil b. M. 0.38% 0.11% 0.49%
Fribourg Sévaz 0.33% 0.10% 0.43%
Genf Genthod 0.80% 0.11% 0.91%
Glarus Glarus 0.16% 0.19% 0.35%
Graubünden Rongellen 0.17% 0.05% 0.22%
Jura Les Breuleux 0.34% 0.17% 0.51%
Luzern Meggen 0.15% 0.08% 0.23%
Neuchâtel Milvignes 0.45% 0.23% 0.68%
Nidwalden Hergiswil 0.07% 0.04% 0.10%
Obwalden Sarnen 0.07% 0.08% 0.14%
Schaffhausen Stetten 0.24% 0.15% 0.39%
Schwyz Wollerau 0.09% 0.05% 0.14%
Solothurn Kammersrohr 0.10% 0.06% 0.17%
St. Gallen Balgach 0.20% 0.12% 0.32%
Tessin Castel San Pietro 0.24% 0.14% 0.38%
Thurgau Warth-Weiningen 0.13% 0.11% 0.24%
Uri Seedorf 0.10% 0.09% 0.19%
Waadt Eclépens 0.53% 0.16% 0.68%
Wallis Bister (und viele andere) 0.30% 0.30% 0.60%
Zug Baar 0.16% 0.10% 0.26%
Zürich Kilchberg 0.30% 0.21% 0.51%
Quelle: basierend auf Steuerwerten für 2020 von swisstaxcalculator.estv.admin.ch

Grundstückgewinnsteuer

Die Kantone müssen eine Grundstückgewinnsteuer erheben auf Kantons- und/oder Gemeindeebene4.

Die Grundstückgewinnsteuer wird berechnet, sobald ein Grundstück verkauft wird auf dem Unterschied von Verkaufs- zu ursprünglichem Kaufpreis. Der Steuersatz sinkt mit längerer Haltedauer der Immobilie.

Auf Bundesebene gibt es keine Grundstückgewinnsteuer.

Internationaler Austausch steuerrelevanter Informationen

Die Schweiz tauscht über in der Schweiz steuerpflichtige Personen Informationen mit anderen Ländern aus im Rahmen des Automatischen Informationsaustausches (AIA) und dem amerikanischen Foreign Account Tax Compliance Act (FACTA).

Pauschalbesteuerung

Die Pauschalbesteuerung ist ein Sonderfall der unbeschränkten Steuerpflicht in der Schweiz, der nur für Ausländer möglich ist.

Die Pauschalbesteuerung wird auch Besteuerung nach Aufwand genannt.

Beides, das steuerbare Einkommen und das steuerbare Vermögen, werden dabei mit den normalen Steuersätzen besteuert.

Aber das steuerbare Einkommen und Vermögen werden anders berechnet. Die Berechnung basiert nur teilweise auf den wirklichen Verhältnissen.

Die Pauschalbesteuerung gilt nur für das Einkommen und das Vermögen. Es gilt nicht für andere Steuern, wie Erbschaftssteuern oder Schenkungssteuern.

Die Besteuerung nach Aufwand verlor zunehmend an politischen Rückhalt in den letzten Jahren. Einige Kantone haben sie vollständig abgeschafft und andere Kantone haben die Zulassungskriterien verschärft. Wie auch immer, sie ist weithin in vielen Kantonen und auf Bundesebene möglich.

Bundesebene

Die Pauschalbesteuerung ist auf Bundesebene nur für Personen möglich, die5:

  • nicht das Schweizer Bürgerrecht haben
  • erstmals oder nach mindestens zehnjähriger Unterbrechung unbeschränkt steuerpflichtig sind
  • in der Schweiz keine Erwerbstätigkeit ausüben.

Gibt es Ehegatten, mit denen in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe gelebt wird, so müssen beide die oberen Voraussetzungen erfüllen.

Die Einkommenssteuerbasis ist der höchste der nachfolgenden Werte (vereinfachte Übersicht):

  • der weltweiten Lebenshaltungskosten der steuerpflichtigen Person und der von ihr unterhaltenen Personen
  • CHF 400'000
  • dem Siebenfachen des jährlichen Mietzinses oder des Mietwerts in der Schweiz
  • alle Einkünfte aus der Schweiz zuzüglich aller Einkünfte, für die die steuerpflichtige Person aufgrund eines von der Schweiz abgeschlossenen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung gänzlich oder teilweise Entlastung von ausländischen Steuern beansprucht

Falls es die Situation gibt, dass ein anderes Land nur dann auf die Besteuerung von Einkünften verzichtet, wenn die Schweiz diese Einkünfte vollständig besteuert, dann wird die Schweiz es auch besteuern. Diese Einkünfte werden dann zum oberen Betrag hinzugezählt6. Diese Situation kann es geben, wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz das Recht zuweist gewisse Einkünfte zu besteuern, aber die Schweiz diese Einkünfte im Normalfall nicht vollständig besteuert. Dies ist der Fall für Einkünfte aus folgenden Ländern: Belgien, Deutschland, Italien, Norwegen, Kanada, Österreich, USA 7.

Um das steuerbare Einkommen bei der Pauschalbesteuerung zu ermitteln, muss ein Steuervorabentscheid (Steuerruling) bei den kantonalen Steuerbehörden eingeholt werden.

Weil die Kantone auch für die Festlegung und die Eintreibung der Einkommenssteuer auf Bundesebene zuständig sind und damit für die Pauschalsteuer auf Bundesebene, können Unterschiede in der Verwaltungspraxis nicht ausgeschlossen werden.

Kantone und Gemeinden

Es steht den Kantonen frei, auch auf Kantonsebene eine Pauschalbesteuerung anzubieten. Es steht den Kantonen dabei frei, striktere Kriterien für die Teilnahme an der Pauschalbesteuerung festzulegen als auf Bundesebene.

Die Kantone entscheiden auch darüber, wie sie die kantonale Vermögenssteuer implementieren bei einer Pauschalbesteuerungmöglichkeit auf Kantonsebene.

Quellensteuer

Das Schweizer Lohneinkommen von Ausländern mit Wohnsitz in der Schweiz ohne Niederlassungsbewilligung "C" wird von der Quellensteuer erfasst. Diese Steuer wird vom monatlichen Lohn abgezogen.

Es ist Pflicht eine volle Steuerdeklaration am Jahresende auszufüllen, wenn das Einkommen grösser als CHF 120'000 war oder die Person über grösseres Vermögen verfügt oder sonst wie Einkommen hat, so dass eine Besteuerung mit der Quellensteuer unangemessen tief ausfallen würde. Für alle anderen besteht keine Pflicht eine Steuererklärung auszufüllen.

Aber jede Person hat das Recht darauf eine Steuererklärung auszufüllen am Ende des Jahres.

Die Quellensteuer wird so berechnet, dass sie die Steuerbelastung wie bei einer normalen Steuererklärung nachbilden soll. Die Berechnung der Quellensteuer ist aber vereinfacht und geht nicht so stark auf die individuellen Umstände ein, wie eine Steuererklärung.

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Doppelbesteuerungsabkommen im Allgemeinen

Es gibt viele Steuerobjekte, die Gegenstand von Besteuerung sein können:

  • Einkommen
  • Vermögen
  • Besitz von Immobilien
  • Einkommen von Immobilien
  • Verkauf von Immobilien
  • Dividenden
  • Schenkungen
  • Erbschaften
  • usw.

Es gibt zwei Gründe, warum dasselbe Steuerobjekt von mehreren Ländern besteuert werden kann:

  • Im Zusammenhang mit den involvierten Personen: mehrere Länder betrachten eine involvierte Person auf eine Art steuerpflichtig in ihrem Land
  • Im Zusammenhang mit dem Steuerobjekt: Das Steuerobjekt hat eine Beziehung zu einem Land und dieses Land besteuert das Objekt unabhängig davon, wer die involvierten Personen sind. Ein Beispiel dazu sind Einkünfte von Immobilien in der Schweiz, welche von der Schweiz besteuert werden unabhängig davon wo der Wohnsitz des Eigentümers ist.

Bezüglich des ersten Grundes: Unter welchen Umständen eine Person unbeschränkt steuerpflichtig wird, regelt jedes Land anhand seines internen Rechtes. Dabei ignoriert jedes Land die Gesetze in anderen Ländern komplett.

Wie bereits in der Einführung erwähnt, erachtet die Schweiz jede Person als unbeschränkt steuerpflichtig in der Schweiz, wenn die Person sich länger als 30 Tage mit Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufhält oder 90 Tage ohne Erwerbstätigkeit.

Falls eine Person auch in einem anderen Land als unbeschränkt steuerpflichtig angesehen wird, dann ist es möglich, dass die Schweiz und dieses andere Land beide dasselbe Einkommen, Vermögen usw. besteuern.

Dies kann rasch passieren, da in der Schweiz bereits ein 30-tätiger Aufenthalt mit Erwerbstätigkeit ausreicht um unbeschränkt steuerpflichtig zu werden. In anderen Ländern könnte es sogar noch schneller gehen.

Doppelte Besteuerung kann in hohen Steuerlasten resultieren. Ein extremes Beispiel wäre eine aggregierte Besteuerung über 100% - drei Länder, welche je 35% Steuern erheben würden dazu führen.

Es gibt zwei Wege, wie die Doppelbesteuerung gelöst werden kann:

  • Eines der involvierten Länder erhebt keine Steuer, weil es gemäss internem Recht das betroffene Steuerobjekt sowieso nicht besteuert
  • Ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen zwei Ländern, welches die Besteuerung des betroffenen Steuerobjektes in einem der Länder einschränkt oder untersagt

Es sind verschiedene Szenarien möglich:

  • keines der beiden Länder besteuert ein Steuerobjekt
  • beide Länder würden ein Steuerobjekt besteuern, aber das Doppelbesteuerungsabkommen untersagt es einem der beiden Länder
  • ein Land möchte das Steuerobjekt besteuern, aber ein Doppelbesteuerungsabkommen untersagt es ihm. Und das andere Land besteuert das Steuerobjekt grundsätzlich nicht
  • ein Land will ein Steuerobjekt besteuern, aber ein Doppelbesteuerungsabkommen untersagt es ihm, falls das andere Land das Steuerobjekt besteuert
  • usw.

Um festzustellen wie eine Beststeuerung aussehend wird, ist es wichtig, beides anzuschauen: Das interne Recht eines Landes und die existierenden Doppelbesteuerungsabkommen. Nur weil ein Doppelbesteuerungsabkommen einem Land das Recht zur Steuererhebung gibt, heisst das noch nicht, dass dieses Land auch davon Gebrauch machen wird.

Relevante Doppelbesteuerungsabkommen in der Schweiz

Die Schweiz hat Doppelbesteuerungsabkommen mit mehr als 100 anderen Ländern abgeschlossen.

Diese Abkommen umfassen meistens nur die Einkommens- und die Vermögensbesteuerung. Nur sehr wenige beinhalten auch Erbschaftssteuern.

Es gibt zum Beispiel Doppelbesteuerungsabkommen für Einkommen und Vermögen mit: Deutschland, Vereinigte Staaten (USA, nur Einkommen), China usw.

Eine vollständige und regelmässig aktualisierte Liste der DBAs ist zugänglich beim Schweizer Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF).

Die Schweiz wieder verlassen (Exit Taxes, Wegzugsbesteuerung)

Die Schweiz hat keine Wegzugsbesteuerung für Privatpersonen mit Ausnahme von Vermögen, dass steuerlich dem Geschäftsvermögen zugerechnet wird.

Stille Reserven auf Geschäftsvermögen, das einer Person gehört, wird beim Wegzug ins Ausland besteuert. Für die Unterscheidung zwischen Privatvermögen und Geschäftsvermögen sei hier auf das obige Kapital bezüglich Kapitalgewinne verwiesen.

Stille Reserven entstehen aus einer ökonomisch nicht rechtfertigbaren Tieferbewertung von Geschäftsvermögen. Das kann entstehen, wenn Kapitalgewinne auf solchen Vermögenswerten nicht erfasst werden oder die Vermögenswerte ohne ökonomische Begründung abgeschrieben werden. Das schweizerische Steuerrecht lässt die Bildung von stillen Reserven in vielen Fällen zu.

Teilweise halten Privatpersonen Beteiligungen an juristischen Personen, die zusammen mit der Privatperson die Schweiz verlassen werden. Aus diesem Grund sind nachfolgend einige Information zum Wegzug von juristischen Personen aufgeführt.

Auch bei juristischen Personen (z.B. Aktiengesellschaft) werden die stillen Reserven besteuert, wenn die Vermögenswerte ins Ausland verschoben werden.

Zusätzlich wird bei Wegzug einer juristischen Personen der selbstgeschaffene Mehrwert durch die Gewinnsteuer erfasst (Art. 61b DBG). Der selbstgeschaffene Mehrwert entspricht dem Goodwill. Das ist der Unterschied zwischen dem Unternehmenswert und den im Unternehmen vorhandenen Gegenständen, wie Bargeld, Mobiliar, Forderungen usw.

Die Besteuerung des selbstgeschaffenen Mehrwerts kann problematisch sein.

Zur Veranschaulichung wird folgendes fiktives Beispiel betrachtet: Frau Müller zieht in die Schweiz und gründet ein Unternehmen für CHF 100'000. Sie ist die einzige Mitarbeiterin. Das Unternehmen schreibt weder Gewinne noch Verluste. Dennoch kann sie einem Investor 10% der Anteile für CHF 200'000 verkaufen. Dadurch wird das Unternehmen mit CHF 2'000'000 bewertet (100%). Frau Müller lernt nun einen Australier kennen und zieht nach Australien. Da Frau Müller die einzige Mitarbeiterin des Unternehmens ist, verschiebt sich damit auch der Ort der tatsächlichen Verwaltung des Unternehmens nach Australien. Oder vielleicht will Frau Müller mit dem Unternehmen auch offiziell nach Australien umziehen. Beim diesem Verschieben des Unternehmens nach Australien werden CHF 1'900'000 besteuert, wie wenn es ein normaler Jahresgewinn des Unternehmens wäre (2'000'000 - 100'000 = 1'900'000 Goodwill). Das Unternehmen schuldet nun je nach Kanton mehr als CHF 400'000 an Gewinnsteuern, obwohl noch nie Gewinne erwirtschaftet wurden. In bestimmten Fällen kann diese Besteuerung aufgeschoben werden.

Dieses Beispiel zeigt, dass ein Wegzug eines Unternehmens problematisch sein kann. Es sollte im Voraus ein Steuerberater hinzugezogen werden.

Erbschaftssteuern

Es gibt keine Erbschaftssteuer auf Bundesebene. Die meisten Kantone erheben eine Erbschaftssteuer. Es steht den Kantonen frei, wie sie die Steuer ausgestalten.

Die Erbschaftssteuern auf kantonaler Ebene kennen abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis verschiedene Steuersätze.

Die Erbschaftssteuer wird oft erhoben, wenn der Verstorbene seinen (letzten) Wohnsitz im Kanton hatte. Die Steuer ist vom Erben zu zahlen, aber die Erbmasse haftet, falls der Erbe nicht bezahlt.

Steuerbar ist das globale Vermögen.

Die Steuersätze sind progressiv, was heisst, dass der Steuersatz in Prozent höher wird mit grösserem Vermögen.

Es gibt Spezialregeln für Immobilien in der Schweiz. Die Kantone mit Erbschaftssteuern werden wohl eine Immobilie auf ihrem Gebiet besteuern, unabhängig davon wo der (letzte) Wohnsitz des Erblassers war.

In der unteren Tabelle sind einige Beispiele von kantonalen Erbschaftssteuern aufgeführt für ein paar ausgewählte Kategorien von Empfängern. Die kantonalen Gesetze unterscheiden üblicherweise über einiges mehr an Kategorien, als was unten aufgeführt ist. Nicht alle Kantone haben Erbschaftssteuern.

Kanton Steuer für Ehepartner Steuer für direkte Nachkommen Steuer für Eltern Steuer für nicht verwandte Personen
Basel-Stadt steuerfrei steuerfrei 5-11% 22.5-49.5%
Luzern steuerfrei 0-2% (keine Steuer auf Kantonsebene, aber Gemeinden bis 2%) 6-12% 0-40%
Obwalden steuerfrei steuerfrei steuerfrei steuerfrei
Schwyz steuerfrei steuerfrei steuerfrei steuerfrei
Waadt steuerfrei 0.01-3.5%
zuzüglich mögliche Steuern auf Gemeindeebene
steuerfrei: CHF 250'000
2.64-7.5%
zuzüglich mögliche Steuern auf Gemeindeebene
max. 25%
zuzüglich mögliche Steuern auf Gemeindeebene
Zug steuerfrei steuerfrei steuerfrei max. 20%
Zürich steuerfrei steuerfrei 2-6%
steuerfrei pro Elternteil: CHF 200'000
max. 36%

Eine gute detailliertere Tabelle von Credit Suisse ist hier erhältlich.

Es gibt nur wenige Doppelbesteuerungsabkommen bezüglich Erbschaftsteuern und falls es ein Abkommen existiert, dann wird es möglicherweise nicht alle Szenarien adäquat abdecken. Daher ist es wichtig, zu prüfen, unter welchen Umständen auch ein anderes Land Erbschaftssteuern erheben möchte.

Das Schweizer Zivilgesetzbuch schreibt sogenannte Pflichtteile des Vermögens vor, welche im Erbfall an bestimmte Verwandte gehen müssen. Die am meisten Begünstigten sind die Kinder gefolgt vom Ehegatten. Nur ein Teil der Erbmasse kann nach freiem Willen zugewiesen werden. Ein Erbvertrag zu Lebzeiten kann diese Mindestanteile umgehen, aber ein solcher Vertrag benötigt die Zustimmung aller Beteiligten, die auf Anteile verzichten. Eine weitere Möglichkeit sind Schenkungen zu Lebzeiten. Eine Schenkung an eine Person mit Erbanspruch führt aber dazu, dass diese Schenkung vom zukünftigen Erbanteil abgezogen wird, was aber in gewissen Umständen verhindert werden kann. Eine Revision des Erbrechtes tritt per 1. Januar 2023 in Kraft. Die Revision ermöglicht einen grösseren Anteil der Erbmasse nach freiem Willen verteilen zu können, aber bedeutende Anteile der Erbmasse gehen immer noch an obligatorisch Begünstigte.

Schenkungssteuern

Es gibt keine Schenkungssteuer auf Bundesebene.

Den Kantonen steht es frei Schenkungssteuern zu erheben. Die Kantone entscheiden selbst, wie sie diese Steuern ausgestalten. Die meisten Kantone erheben Schenkungssteuern. Die Schenkungssteuern sind oft gleich wie die Erbschaftssteuern, damit die Erbschaftssteuern nicht mit Schenkungen zu Lebzeiten umgangen werden können.

In der unteren Tabelle sind ein paar Beispiele von Schenkungssteuern aufgeführt. Nicht alle Kantone haben Schenkungssteuern.

Kanton Steuer für Ehepartner Steuer für direkte Nachkommen Steuer für Eltern Steuer für nicht verwandte Personen
Basel-Stadt steuerfrei steuerfrei 5-11% 22.5-49.5%
Luzern steuerfrei steuerfrei
(Erbschaftssteuern bei Tod innert 5 Jahren)
steuerfrei
(Erbschaftssteuern bei Tod innert 5 Jahren)
steuerfrei
(Erbschaftssteuern bei Tod innert 5 Jahren)
Obwalden steuerfrei steuerfrei steuerfrei steuerfrei
Schwyz steuerfrei steuerfrei steuerfrei steuerfrei
Waadt steuerfrei 0.01-3.5%
zuzüglich mögliche Steuern auf Gemeindeebene
steuerfrei: CHF 50'000
2.64-7.5%
zuzüglich mögliche Steuern auf Gemeindeebene
max. 25%
zuzüglich mögliche Steuern auf Gemeindeebene
Zug steuerfrei steuerfrei steuerfrei 0-20%
Zürich steuerfrei steuerfrei 2-6%
steuerfrei pro Elternteil: CHF 200'000
0-36%

Eine gute detailliertere Tabelle von Credit Suisse ist hier erhältlich.




Veröffentlicht:
Zuletzt geändert:
Autor: Raffael Neeser







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Quellenverzeichnis

1
Da der Rechner mit Steuersätzen in Prozent des Bruttogehalts arbeitet und davon ausgeht, dass alle Einkünfte aus Beschäftigung stammen, wurde eine Anpassung vorgenommen, um die Steuersätze als Prozent des steuerpflichtigen Einkommens zu erhalten und etwaige durch Sozialversicherungsbeiträge verursachte Verzerrungen zu beseitigen.

2
DBG Art. 20 Zif. 1bis

3
StHG Art. 7 Zif.1

4
StHG Art. 2

5
DBG Art. 14 Abs.1

6
DBG Art.14 Zif. 5

7
Kreisschreiben 44, 24. Juli 2018

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