Buchhaltungsservice: Anleitung zum Kostensparen beim Treuhänder

Anleitung zum Kostensparen bis 60% mit dem bestehenden Treuhänder oder uns: Die Buchhaltung so organisieren, dass es effizient und damit preisgünstig wird.

Die Kosten eines externen Buchhaltungsservice sind direkt davon abhängig, wieviel Aufwand in Arbeitsstunden notwendig ist, um die Buchhaltung zu führen. Daher gilt es, diese Stunden möglichst gering zu halten.

Dieser Artikel zeigt verschiedene Ansätze und Organisationsmöglichkeiten auf, um den Arbeitsaufwand im externen Buchhaltungsservice zu reduzieren. Je nach Situation sind Kosteneinsparungen von 60% denkbar.

Es wird auch gezeigt, wie die Ansätze im Detail konkret mit einfachen und günstigen Mitteln umgesetzt werden. Denn ein Tipp wie "Arbeiten Sie mit elektronischen Belegen" ist zwar gut gemeint, aber ohne Ausführungsdetails für einen Leser nicht sonderlich hilfreich und er könnte es kaum mit seinem bestehenden Treuhänder umsetzen.

Stundenreduktion beim Treuhänder oder im Total

Einige der unten diskutierten Ansätze führen dazu, dass der Gesamtaufwand in Stunden reduziert wird. Sowohl der Treuhänder als auch der Kunde verbringen danach weniger Zeit mit der Buchhaltung.

Andere Ansätze führen lediglich zu einem Verschieben von Stundenaufwand vom Treuhänder zum Kunden. Der Kunde macht dann mehr selbst. Bei vielen Kunden ist das auch erwünscht, da der Stundenansatz des Treuhänders höher ist als was die Kunden sich selbst verrechnen würden. Es macht keinen Sinn, dass der Kunde Buchhaltungsarbeiten an den Treuhänder auslagert, die er selbst günstiger erledigen kann und auch will.

Die klassische Auslagerung der Buchhaltung, wo der externe Buchhalter alle Belege per Papier erhält, verbucht und in einem Papierordner ablegt, ist sehr zeitintensiv für den Buchhalter und daher teuer für den Kunden. Ein Grossteil der Zeit wendet der Buchhalter für das Sortieren, Eintippen, Herumtragen und Ablegen von Papierbelegen auf. Nur bei einem kleinen Teil seiner aufgewendeten Zeit ist sein Fachwissen wirklich notwendig.

Dort, wo das Fachwissen des Buchhalters benötigt wird, ist ein hoher Stundenansatz gerechtfertigt. Aber derselbe Stundensatz ist für administrative Arbeiten dann doch eher hoch. Teilweise gibt es in einem Buchhaltungsbüro auch Assistenzkräfte, die einen günstigeren Stundensatz haben. Doch auch deren Stundenansatz ist für rein administrative Arbeiten immer noch eher hoch.

Wenn die Preise für den Buchhaltungsservice günstiger werden sollen, dann muss das Ziel sein, all diesen administrativen Aufwand im Buchhaltungsbüro möglichst gering zu halten. Dann kann sich die Buchhaltung auf das konzentrieren, wo ihre besonderen Fähigkeiten auch wirklich benötigt werden.

So sind beide Seiten glücklich: Der Buchhaltungskunde zahlt keinen hohen Preis und der Buchhalter wird angemessen bezahlt pro Stunde, ohne ein schlechtes Gewissen oder Diskussionen mit dem Kunden zu haben.

Im Folgenden werden nun verschiedene Tipps besprochen.


1. Unterlagen schön sortiert und vollständig auf einmal an Treuhänder übergeben

Übergeben Sie Unterlagen immer vollständig, schön vorbereitet und sortiert auf einmal an den Treuhänder. Das kann einmal pro Woche, Monat, Quartal oder Jahr sein. Je nach Unternehmensgrösse und Aufgabenteilung zwischen Treuhänder und Unternehmen, können das viele oder wenige Belege sein.

Alle Belege, die unsortiert beim Treuhänder ankommen, muss er zuerst sortieren. Das kann die Bearbeitungszeit um 25% oder gar mehr steigern.

Bei jedem Beleg der fehlt, muss der Treuhänder zuerst prüfen ob der Beleg wirklich fehlt. Dazu muss er die bestehenden Unterlagen nochmals durchsuchen und sich dann überlegen, was die Auswirkungen sind und entscheiden, ob er dem Beleg nachrennt. Dies verursacht rasch 10 bis 30 Minuten Aufwand für einen einzelnen Beleg - auch für einen Beleg, der in 5 Minuten verbucht gewesen wäre.

Stellen Sie dem Treuhänder alle Dokumente auf einmal zu. So muss er nur einmal einen Postbrief, E-Mail oder Dropbox öffnen, anstelle oft.

Die Bedeutung dieses Tipps kann nicht genug hervorgehoben werden.

Fragen Sie Ihren Treuhänder, wie es für ihn am effizientesten ist.

2. Elektronische Zustellung der Belege an den Treuhänder und elektronische Ablage

Der Umgang mit Papier ist enorm zeitaufwändig. Stellen Sie daher dem Treuhänder die Belege elektronisch zu.

Die elektronische Zustellung von Belegen sollte als PDF-Datei geschehen.

Kaufen Sie sich einen schnellen Scanner. Der Scanner erstellt dann vermutlich Bilddateien oder PDFs. Bilddateien müssten dann mittels eines Zusatzprogrammes in PDFs konvertiert werden. Es sollte am Schluss eine PDF-Datei mit ein oder mehreren Seiten für jedes Dokument geben. Bessere Scanner können auch direkt mehrseitige PDFs erstellen für ein Dokument, welches aus mehreren Seiten besteht.

Als Alternative zu einem Scanner kommt eine App auf Ihrem Smartphone in Frage, welche PDFs von der Kamera erstellen kann.

Vermeiden Sie es, Bilddateien (JPG, BMP usw.) an den Treuhänder zu schicken, da der Umgang damit auf dem PC sehr umständlich und zeitraubend ist.

Die PDFs sollten dann selbstverständlich schön sortiert an den Treuhänder zugestellt werden (vgl. Vorkapitel).

Für die Übermittlung an den Treuhänder kommen in Frage: E-Mail oder das Hochladen auf einen Cloudspeicher (wie z.B. Dropbox).

Alles weitere erledigt dann der Treuhänder.

Was mit den gescannten Papierbelegen bei Ihnen geschieht, muss zusammen mit dem Treuhänder entschieden werden. Rechtlich auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie die Belege weiterhin in Papierform bei sich aufbewahren, auch wenn Sie diese Papierbelege realistisch nie mehr benötigen werden. Für das Aufbewahren reicht eine einfache Kiste pro Jahr - schöne und sortierte Ordner sind nicht mehr notwendig, da die Belege gescannt wurden und es bei Ihnen oder dem Treuhänder davon eine elektronische Ablage gibt.

Arbeitet Ihr Treuhänder noch nicht digital mit Ihnen? Dann ergreifen Sie die Initiative und besprechen das mit ihm. Die Artikel auf dieser Webseite enthalten alles, was Ihr Treuhänder wissen muss, um mit Ihnen mit einfachsten Mitteln digital zu starten.

Falls Sie selbst daran interssiert sind:

3. Gar keine Zustellung der Belege an den Treuhänder

Es sind verschiedene Aufgabenteilungen zwischen einem Unternehmen und dem Treuhänder denkbar. Am effizientesten für den Treuhänder ist es, wenn er die Belege gar nie sichten muss. Die Ablage wird dann durch das Unternehmen selbst gemacht. In gewissen Fällen ist das sehr gut möglich. Das geht dann wie folgt:

Kreditorrechnungen (Kostenrechnungen)

Das Unternehmen kann die Kreditorrechnungen (Kostenrechnungen) selbst bezahlen von der Bank. Bei den Banken kann im Onlinebanking jeweils bei einer Überweisung ein eigener Infotext eingegeben werden, der dann auf den Kontoauszügen ersichtlich ist. Der Buchhalter verbucht den Aufwand in der Buchhaltung dann anhand dieser Bankkontoauszüge, ohne die Originalrechnung je sehen zu müssen. Es muss mit dem Buchhalter abgemacht werden, was genau in diesen Infotexten geschrieben werden muss (z.B.: Beschreibung, Zeitraum, MWST Betrag).

Unterstütz die Buchhaltung das Einlesen von elektronischen Bankauszügen, so wird die Verbuchung mit diesem System besonders effizient. Für eine Verbuchung braucht der Buchhalter dann nur noch ca. 30 Sekunden pro Beleg anstelle z.B. 4 Minuten für einen Papierbeleg inklusive nachfolgender Ablage des Papierbeleges.

Das Buchhaltungsprogramm Bexio, zum Beispiel, unterstützt das Einlesen von elektronischen Bankauszügen und hat eine sehr gute Funktionalität, um damit effizient zu buchen.

Debitorrechnungen (Ertragsrechnungen)

Ähnlich wie bei den Kreditoren kann der Treuhänder ab einem Bankauszug verbuchen. Dabei braucht es keine Zusatzinfos, da grundsätzlich fast alle Geldeingänge jeweils Ertrag sind. Die wenigen Geldeingänge, die keine Erträge sind, kann der Treuhänder gut anhand des Absenders des Geldes erkennen (z.B. ein Geldeingang von Helvetia Versicherungen dürfte in einem normalen Unternehmen eine Rückzahlung einer Versicherungsprämie sein und nicht ein Ertrag von einem Kunden).

Ende des Jahres muss das Unternehmen dann dem Treuhänder mitteilen, wie viele Debitorrechnungen noch unbezahlt sind per Jahresende, damit der Treuhänder eine entsprechende Korrektur als Totalsumme buchen kann.

Im soeben beschriebenen Prozess für die Debitorrechnungen muss der Kunde selbst prüfen, welche Rechnungen bereits bezahlt wurde. Soll diese Zahlungskontrolle durch den Treuhänder gemacht werden, so müssen ihm weiterhin nicht die Belege in Papierform zugestellt werden. Eine Excelliste mit den relevanten Infos zu den Rechnungen wäre effizienter (vgl. nachfolgendes Kapitel zur Excelliste).

4. Selber buchen

Bei vielen Buchhaltungssystemen kann das Unternehmen direkt selber buchen. Der Treuhänder hat dann mehr eine Kontrollfunktion und bucht selber weniger. Das spart Zeit beim Treuhänder.

Mit dem online Buchhaltungssystem Bexio ist das möglich und auch das Buchhaltungsprogramm Abacus kennt Zugriffsmöglichkeiten für Buchhaltungskunden. Viele weitere Buchhaltungsprogramme haben entsprechende Funktionalitäten.

Der Treuhänder schaut dann nur monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich in die Buchaltung.

Je nachdem, macht der Kunde die Buchführung unter dem Jahr alleine und der Treuhänder kommt nur beim Jahresabschluss zum Einsatz. Dies ist bei einfachen Unternehmen und einfachen Selbstständigen möglich, wo das Geschäft im Grunde anhand des Bankkontosaldos geführt werden kann. Solange sichergestellt ist, dass alle Schulden zeitig beglichen werden und sie sich nicht unbemerkt aufbauen bis Ende Jahr, ist eine aktuelle Buchhaltung weniger wichtig.

Debitorrechnungen (Ertragsrechnungen)

Hier gibt es zwei Varianten zu unterscheiden: Erstellen der Debitorrechnung direkt im Buchhaltungsprogramm oder nur nachträgliches Verbuchen.

Buchhaltungsprogramme mit einer guten Fakturierungsfunktion können einen wirklichen Mehrwert sein für das Erstellen von Debitorrechnungen. Zum Beispiel Bexio hat ein super Tool zum Erstellen von Rechnungen. Bexio erstellt gleich die ganze Rechnung für den Kunden in schönem Design, mit Einzahlungsschein und verbucht es auch gleich.

Als Alternative können die Debitorrechnungen weiterhin mit, zum Beispiel, Microsoft Word erstellt werden und dann nur im Buchhaltungsprogramm nachgebucht werden. Hier bieten viele Buchhaltungsprogramme Zugriffe für die Unternehmen an. Mit einer detaillierten Anleitung, die durch den Treuhänder erstellt wurde, sollten normale Sekretariatsmitarbeiter fähig sein, die Debitorrechnungen zu verbuchen.

Kreditorrechnungen (Kostenrechnungen)

Bei den Kreditorrechnungen gibt es zwei Varianten zu unterscheiden: buchen und bezahlen über das Buchhaltungsprogramm oder nur nachträgliches Verbuchen.

Beim Buchen mit bezahlen, werden die Kreditorrechnungen im Buchhaltungsprogramm erfasst. Danach generiert das Buchhaltungsprogramm in einem separaten Schritt eine Zahlungsdatei. Diese Zahlungsdatei muss nun irgendwie zur Bank. Entweder wird die Datei im E-Banking hochgeladen oder das Buchhaltungsprogramm übermittelt es direkt an die Bank im Hintergrund.

Beim nur nachträglichen Verbuchen, wird die Rechnung im Buchhaltungsprogramm verbucht, nachdem sie schon bezahlt ist.

Hauptbuch

Bei den meisten Unternehmen liegt der Grossteil der Buchhaltungsarbeit bei den Debitor- und Kreditorrechnungen. Daneben gibt es je nach Unternehmen noch ein paar weitere Buchungen, wie zum Beispiel ein Kassenbuch. Auch diese Buchungen können je nach Fall nach Instruktion direkt durch das Unternehmen gebucht werden.

Oder es werden gar keine Nebenbücher für Debitoren und Kreditoren geführt. Dann bucht der Kunde auch dies direkt im Hauptbuch.

5. Buchungen in Excel an Treuhänder übergeben

Es besteht auch die Möglichkeit, dass ein Unternehmen die Buchungen in Excel an das Buchhaltungsbüro übergibt. Das kann eine eigens dafür geführte Excelliste sein. Oder aber ein Auszug aus einem anderen Computerprogramm, welches das Unternehmen im Einsatz hat (Auszug in Excel oder CSV).

Der Buchhalter bucht dann aufgrund der Excelliste händisch oder importiert das Excel mittels einer Schnittstelle ins Buchhaltungsprogramm.

Bei der Variante mit Importieren wird Excel dann automatisch verbucht, was bei vielen Buchungen viel Zeit spart.

Für den automatischen Import ist meist einiges an IT-Fähigkeiten notwendig auf Seiten des Buchhalters. Insbesondere, falls die Daten im Excel vor dem Import noch überarbeitet werden müssen. Diese IT-Fähigkeit ist meist nicht vorhanden in einem Treuhandbüro. Bei uns jedoch schon.

6. Mit elektronischen Bankauszügen arbeiten

Bei gewissen Unternehmen ist es sehr zeitsparend, wenn der Buchhalter mit elektronischen Bankauszügen arbeitet. Diese Bankauszüge im camt.053-Format können im E-Banking heruntergeladen werden. Danach wird die Datei im Buchhaltungsprogramm importiert. Das Buchhaltungsprogramm zeigt dann alle Bankbewegungen an, zusammen mit Funktionen zum automatischen oder schnellen manuellen Buchen.

Alternativ kann auch mit Excel- und CSV-Bankauszügen gearbeitet werden. Die Bankbewegungen können dann im Excel bearbeitet werden und anschliessend ins Buchhaltungsprogramm importiert werden. Der Vorteil von Excel ist, dass hier aufwändigere Datenüberarbeitungen möglich sind als in der Standardfunktionalität für Bankauszugimport der Buchhaltungssoftware. Dies benötigt jedoch IT-Fähigkeiten des Buchhalters, die nur selten vorhanden sind in einem Treuhandbüro. Bei uns jedoch schon.

7. Nur jährliches Nachführen der Buchhaltung

Bei gewissen Unternehmen und einigen Selbstständigen kann auf eine aktuelle Buchhaltung verzichtet werden. Dort reicht es aus, wenn die Buchhaltung einmal im Jahr nachgeführt wird.

Dies ist effizienter, da dann alles auf einmal verarbeitet werden kann, was bekanntlich weniger Zeit in Anspruch nimmt, als oft ein bisschen daran zu arbeiten.

Geschieht die jährliche Verbuchung weitgehend automatisch mit Hilfe von elektronischen Bankauszügen oder vorbereiteten Excellisten, so ist die Zeitersparnis besondes ausgeprägt.

Das sollte aber nur gemacht werden, wo das Geschäft im Grunde anhand des Bankkontosaldos geführt werden kann.

Es muss sichergestellt sein, dass alle Schulden beglichen werden können und das Unternehmen nicht unbemerkt in der Überschuldung landet. Daher sollten alle Schulden (Sozialversicherungen usw.) zeitig beglichen werden, damit sie sich nicht unbemerkt aufbauen bis Ende Jahr.

8. Privates und Geschäftliches trennen

Vermischen Sie nie Privates mit Geschäftlichem. Nie!

Sie haben ein Bankkonto für das Geschäft und eines für das Private. Es wird nichts vermischt. Passiert einmal ein Fehler, so wird es mit einer Korrekturzahlung von einem auf das andere Konto wieder gut gemacht.

Sie haben eine separate Kreditkarte für das Geschäftliche. Es wird nichts mit Privatem vermischt.

9. Effiziente Handhabung von Spesen, Barzahlungen und Kassenbuch

Die buchhalterische Erfassung von Spesen kann ein richtiger Zeitfresser sein, der den Preis des Buchhaltungsservices in die Höhe treibt.

Das Problem mit Spesen ist, dass es viele kleine Beträge sind.

Mögliche Lösungen für bar bezahlte Spesen

  • Fassen Sie viele kleine gleichartige Belege zusammen und erstellen damit einen Summenbeleg. So muss der Treuhänder nur eine Buchung machen und nicht selbst zusammenzählen.
  • Kleben Sie auf diesen Summenbelegen jeweils die Originalbelege fest. Dies verhindert, dass sie denselben Originalbeleg fälschlicherweise mehrfach auf Summenbelegen dazuzählen. Findet ein Treuhänder eine Dublette, so beginnt er irgendwann vermehrt zu kontrollieren, was für Sie einen höheren Preis für den Buchhaltungsservice bedeutet.
  • Zahlen Sie diese summierten Spesenbelege über Banküberweisung aus und geben im Überweisungstext die relevanten Informationen mit (z.B. Spesen Firmenfest, Total CHF 187.8, enthaltene MWST Total CHF 6.30), so dass der Buchhalter es verbuchen kann ohne Ihren Papierbeleg sichten zu müssen (ähnlich wie Kapitel 3 und den Kreditorrechnungen).

Mögliche Lösungen für mit Karte bezahlte Spesen

  • In Verbindung mit dem Einlesen von elektronischen Bankauszügen, sieht der Buchhalter bei einer Kartenzahlung genau, an wen bezahlt wurde, an welchem Datum und zu welcher Uhrzeit. Welche zusätzlichen Informationen er noch benötigt, ist stark von der individuellen Situation des Unternehmens abhängig. Denkbar sind zum Beispiel auch zwei verschiedene Bankkarten für verschiedene Spesenarten, so dass der Treuhänder anhand der benutzten Bankkarte auf dem Kontoauszug erkennt, um welche Art von Spesen es sich handelt. Ebenfalls ist es bei einem MWST-pflichtigen Unternehmen denkbar, die MWST auf einer separaten Exceltabelle über alle Spesenbezüge des Monates zu berechnen und dann einmal im Monat als Summe zu buchen, anstelle bei jedem Beleg.

Kleinspesen von Eigentümern

Bei Kleinspesen von Eigentümer von Unternehmen, werden diese idealerweise zusammengezählt und dann als Summe an den Treuhänder geschickt. Will der Eigentümer diesen Aufwand nicht betreiben, so ist zu überlegen, ob er nicht grundsätzlich alle diese Kleinauslagen aus dem Privatvermögen bezahlt. Bei allem unter ca. CHF 20 ist die Einzel-Verbuchung teurer als die Steuerersparnis, die durch die Verbuchung im Geschäftsaufwand möglich ist. In gewissem Rahmen kann auch mit Pauschalspesen gearbeitet werden.

Spesentools

Bei einigen Buchhaltungsprogrammen gibt es Spesentools. Dies kann eine App auf dem Handy sein, mit der die Mitarbeiter die Spesenbelege gleich im Restaurant fotografieren können oder eine Webseite, auf welcher die Spesenbelege hochgeladen werden können.

Aus Sicht des Buchhalters sind diese Spesentools effizienter als wenn er die Spesenbelege einzeln als Papier oder PDF bekäme. Aber eine gut vorbereitete Excelliste zur Summenbuchung wäre nochmals effizienter für den Buchhalter. Da aber das Erstellen einer solche Excelliste enorm zeitaufwändig ist für den Kunden, wird er da oft nicht mitmachen.

Aus Sicht des Kunden sind die Spesentools sehr angenehm. Er kann seinen Spesenbeleg gleich nach dem Bezahlen mit der App fotografieren, ein paar Zusatzinfos erfassen und für ihn ist es erledigt.

Sowohl Abacus (AbaClik) als auch Bexio (z.B. Yokoy) haben Spesentools und auch bei anderen Buchhaltungsprogrammen gibt es sowas.

Kassenbuch

Wird ein Kassenbuch geführt, so sollte dies in Excel geschehen und alle relevanten Informationen für eine Summenbuchung sollten darauf automatisch berechnet werden (Total pro Spesenart und dazugehöriger MWST-Betrag).

10. Es nicht zu genau nehmen

Bei Kleinbeträgen lohnt sich eine genaue Verbuchung aus finanzieller Sicht manchmal nicht.

Zum Beispiel, enthält ein Einkaufszettel von Total CHF 110 einen Anteil Treibstoffe von CHF 90 und einen Anteil Büromaterial von CHF 20, so ist es zeitsparend für den Treuhänder einfach alles auf das Konto Treibstoffe zu buchen.

Es gibt Kunden, bei denen das obere Beispiel unakzeptabel wäre. Bei anderen Kunden kommt Kritik, wenn es aufgeteilt wird.

Kunden, die selbst Alleineigentümer eines Unternehmens sind, müssen es meist nicht all zu genau nehmen. Solange die Ungenauigkeiten und Fehler keine steuerlichen Auswirkungen haben, habe auch die Steuerbehörden keinen Grund zu reklamieren. Ganz anders sieht es aus, wenn das Unternehmen anderen Personen gehört. Wird ein kleiner Fehler in der Buchhaltung entdeckt, auch wenn er keine finanziellen Auswirkungen hat, so kann das zu Vertrauensverlust führen. Es kann dann die ganze Buchhaltung in Frage gestellt werden und damit indirekt auch die Geschäftsleitung, welche die Buchhaltung beaufsichtigen sollte.

Welche Art von Kunde sind Sie?

Grundsätzlich arbeiten Buchhalter und Treuhänder sehr gerne sehr exakt.

Es ist eher so, dass man ihnen sagen muss, sie sollen es nicht genauer nehmen als nötig.

11. Mehr Geld im Unternehmen belassen als unbedingt notwendig

Bei diversen Unternehmen läuft es in einigen Monaten besser und in anderen schlechter. Über einen längeren Zeitraum gleicht es sich bei vielen Unternehmen aus. In vielen Fällen reicht es, wenn quartalsweise, halbjährlich oder nur jährlich die Lage im Detail beurteilt wird.

Wird so einem Unternehmen aber alles nicht sofort benötigte Geld als Lohn, Dividende oder Darlehen entzogen, so verbleibt nur ein kleines finanzielles Sicherheitspolster für schlechte Monate.

Könnte ein Unternehmen von jedem Monat zum nächsten in finanzielle Schwierigkeiten geraten, so muss die Buchhaltung viel zeitnaher und genauer geführt werden, damit das rechtzeitig erkannt würde.

Das Gesetz macht Vorschriften, was gemacht werden muss, sobald einem Unternehmen das Geld auszugehen droht und gewisse finanzielle Schwellwerte unterschritten werden. Werden diese Vorschriften nicht rechtzeitig eingehalten, dann riskiert die Geschäftsführung, der Verwaltungsrat und eventuell auch der Treuhänder haftbar zu werden.

Damit das nicht geschieht, müssen wichtige Buchhaltungsarbeiten, die sonst nicht so oft vorgenommen werden, plötzlich monatlich vorgenommen werden. Zusätzlich müssen die Arbeiten auch genauer vorgenommen und besser dokumentiert werden. Beispiele solcher Arbeiten sind:

  • Das Schätzen von Ausfallrisiken von ausstehenden Kundenrechnungen,
  • Kontoabstimmungen ob alles korrekt verbucht wurde,
  • die Beurteilung der Bonität von Aktivdarlehen
  • usw.

Das verursacht Hektik und Mehraufwand.

Verfügt ein Unternehmen hingegen über genügend finanzielle Mittel, dann reicht eine monatliche oder quartalsweise grobe Lagebeurteilung aus, ohne dass die Buchhaltung auf den letzten Franken stimmen muss, da ein genügend grosses finanzielles Polster vorhanden ist für eventuelle Ungenauigkeiten in den Buchhaltungszahlen.

Ist das finanzielle Polster gross, dann muss auch beim Jahresabschluss nicht übertrieben genau gearbeitet werden. Risikopositionen werden dann im Jahresabschluss wertberichtigt nach dem Vorsichtsprinzip ohne stundenlang zu analysieren und zu diskutieren. Ist das finanzielle Polster jedoch nicht vorhanden und das Unternehmen würde durch eine Wertberichtigung einen Kapitalverlust erleiden, dann muss die betroffene Angelegenheit sehr genau angeschaut und diskutiert werden.

Je nach Unternehmen, können die Einsparmöglichkeiten so gross sein, dass das zusätzlich im Unternehmen belassene Geld innert ein bis zwei Jahren durch die tieferen Buchhaltungskosten amortisiert ist.

12. Günstigeren Treuhänder finden

Steht der Wechsel des Treuhänders zur Diskussion um den Preis des Buchhaltungsservice zu senken, so finden Sie nachfolgend ein paar Hinweise dazu.

Die Tipps sind auch hilfreich, wenn Sie die Buchhaltung zum ersten Mal auslagern wollen.

Mit dem bestehenden Treuhänder sprechen

Ist ein Treuhänder zu teuer, so sollte zuerst mit dem bestehenden Treuhänder gesprochen werden. Der Treuhänder kann gefragt werden, was er für Möglichkeiten sieht, die Kosten zu senken. Er kann gefragt werden, warum er eine so hohe Rechnung stellen muss. Je nachdem, hat der bestehende Treuhänder einfach nie die Initiative ergriffen um seinen Kunden zu zeigen, wie sie es für ihn einfacher machen können.

Vergleiche von Stundensätzen

Bei der Evaluation eines neuen Treuhänders könnte zuerst auf den Stundensatz geachtet werden. Die Preise für Buchhaltungsservice variieren im Bereich von CHF 100 - 300 pro Stunde (exkl. MWST). Preise unterhalb von CHF 100 sind sehr günstig und im Normalfall nur für die Erledigung von einfachem Papierkram zu finden.

Der Vergleich anhand von Stundensätzen ist jedoch mit Vorsicht zu geniessen.

Wird als Beispiel ein Mitarbeiter mit einem Stundensatz von CHF 120 mit einem anderen zu CHF 180 verglichen, so scheint der erste Mitarbeiter günstiger zu sein.

Was aber für den Treuhänder mit dem höheren Stundenansatz sprechen kann:

  • dass er erfahrener oder fähiger im Umgang mit dem Buchhaltungsprogramm und diversen buchhalterischen Themen ist. Er tippt zwar nicht schneller ein, aber er wählt von Anfang an den besseren Weg, wie er die Arbeiten erledigt und organisiert. So setzt er vielleicht die Tipps von diesem Artikel in Kooperation mit dem Kunden um und kann dadurch einiges an Zeit sparen. Hoffentlich muss er bei seinem höheren Preis auch weniger Recherchearbeit betreiben, zum Beispiel, für rechtliche Fragestellungen. Unter Einbezug dieser Punkte ist nicht sicher, dass die Kostenrechnung für den Buchhaltungsservice beim zweiten Mitarbeiter günstiger sein wird.
  • Zusätzlich könnte die Beratungsqualität des zweiten Mitarbeiters besser sein, was z.B. zu günstigeren Steuerrechnungen durch eine steuerlich günstigere Organisation des Unternehmens oder sonst wie zu Vorteilen im Unternehmen führen kann, die eine höhere Rechnung für den Buchhaltungsservice mehr als ausgleichen. Auch wird ein fachlich besserer Mitarbeiter eher fähig sein auf steuerliche Risiken oder gar steuerliche Dummheiten hinzuweisen.

Alles in allen, kann nicht pauschal gesagt werden, dass das Unternehmen finanziell mit dem ersten Mitarbeiter besser fahren wird. Es ist aber auch möglich, dass der erste Mitarbeiter die bessere Wahl ist. Vielleicht haben Sie Glück und der erste Mitarbeiter ist sogar fähiger als der zweite. Schlussendlich kommt es auf den Einzelfall an.

Bei einer einfachen Buchhaltung wären CHF 300 als Stundenansatz für das normale händische Buchen von Belegen viel. Hier sollte der teure Buchhalter zeitintensive und einfachere Aufgaben an eine günstigere Hilfskraft delegieren oder mit einem günstigeren Stundensatz verrechnen.

Offerten einholen

Kommt ein neuer Treuhänder in Frage, so kann bei ihm nach einer Preisschätzung gefragt werden.

Setzt ein Treuhänder eine Kostenschätzung zu tief an, so wird er es nach einer Weile bemerken und nachverhandeln wollen. Damit das möglichst nicht passiert und die Preisschätzung von Anfang an realistisch ist, ist es wichtig, dass er eine gute Datengrundlage hat, um seinen Aufwand schätzen zu können.

Am besten schicken Sie ihm aus einem Vorjahr die Kontoauszüge aller Buchhaltungskonten zusammen mit der Bilanz und Erfolgsrechnung zu. Das gibt ihm einen guten Startpunkt, um Ihnen danach Fragen zu stellen.

Und danach besprechen Sie seine Schätzung mit ihm. Und fragen Sie auch, was sie tun können und welche Varianten der Aufgabenteilung es gibt, damit es günstiger wird.

Sie suchen einen neuen Treuhänder? Melden Sie sich bei uns:

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