Tipps zum Führen des Unternehmens anhand Banksaldo
Viele Kleinunternehmer führen ihr Geschäft anhand des Banksaldos und nicht mit einer aktuellen Buchhaltung. Dieser Artikel gibt ein paar Tipps dazu.
Einleitung
Ein kleines Ein-Personen-Unternehmen anhand des Banksaldos zu führen ist ziemlich einfach. Etwas anspruchsvoller wird es mit Mitarbeitern. Mit ein paar Tipps ist es aber auch hier oft gut möglich.
Für viele Kleinunternehmer ist der Banksaldo verständlich. Eine Buchhaltung dagegen nicht. Daher führen sie ihr Unternehmen mittels des Banksaldos und geplanten zukünftigen Geld Zu- und Abflüssen. Es ist eine Art Unternehmensführung mittels "nur" einer Liquiditätsplanung.
Der einfachste Fall: Ein-Personen-Unternehmen
In einem Ein-Personen-Unternehmen läuft es oft wie folgt: Ist Geld auf der Bank vorhanden, so zahlt der Unternehmer sich davon Gehalt aus. Ist kein Geld mehr da, dann verzichtet er auf Gehalt, bis alle Rechnungen wieder bezahlt sind.
Tipp: Ein zweites Bankkonto für Rückstellungen führen ("Rückstellungs-Bankkonto")
Viele Kosten sind sofort oder innert 30 Tagen zur Zahlung fällig. Da die Kosten so schnell bezahlt werden, fällt ein leeres Bankkonto rasch auf. Werden alle Rechnungen rechtzeitig bezahlt, so ist es nicht möglich, dass sich unbemerkt hohe Schulden ansammeln. Der Banksaldo von null gibt rasch zu verstehen: Hey, es ist zu wenig Geld vorhanden.
Anders sieht es aus bei grossen Rechnungen, die erst viel später bezahlt werden müssen. In Frage kommen hier, zum Beispiel: strittige Steuerrechnungen, Sozialversicherungs-Nachzahlungen usw.
Um solche Rechnungen zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen zu können, kann ein zweites Bankkonto eröffnet werden. Auf diesem Bankkonto wird das Geld für diese speziellen Rechnungen "gelagert", bis die Zahlung dann irgendwann ausgeführt wird.
Da das Geld dann auf einem separaten Bankkonto lagert, kann mit dem Hauptbankkonto weitergearbeitet werden ohne ständig im Kopf rechnen zu müssen: "Oh.. ich habe noch so viele unbezahlte Sonderrechnungen, die ich vom aktuellen Banksaldo abziehen muss um meinen Arbeits-Banksaldo" zu erhalten."
Lohnzahlungen und Rückstellung für Sozialversicherungen
Bei Sozialversicherungen werden am Anfang oder während des Jahres Akontorechnungen bezahlt. Und am Ende des Jahres folgt die Schlussrechnung. Die Akontorechnungen basieren auf einer geschätzten Lohnhöhe. Wird mehr Lohn ausbezahlt, so wird es eine zu bezahlende Schlussrechnung geben. Wurde viel mehr Lohn ausbezahlt, so wird die Schlussrechnung entsprechend hoch ausfallen.
Um sicherzustellen, dass am Ende des Jahrs genügen Geld für diese Schlussrechnungen vorhanden ist, kann wie folgt vorgegangen werden: Jedes Mal bei Lohnauszahlungen, werden z.B. 20% des ausbezahlen Nettolohnes zusätzlich vom normalen Bankkonto auf das Rückstellungsbankkonto überwiesen. Damit sollte Ende des Jahres genug Geld auf dem Rückstellungsbankkonto vorhanden sein, um die Schlussrechnungen bezahlen zu können.
MWST bei Debitorenrechnungen
Ist das Unternehmen MWST-pflichtig, so fällt auf alle Kundenrechnungen MWST-an. Damit am Ende des Quartals genug Geld zur Zahlung der MWST an die eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) vorhanden ist, kann jeweils bei Geldeingang vom Kunden die enthaltene MWST vom normalen Bankkonto auf ein separates "MWST-Bankkonto" überwiesen werden zur Zwischenlagerung.
Bei einem Unternehmen, welches nur persönliche Dienstleistungen anbietet fallen oft kaum Lieferantenrechnungen an. In diesem Fall könnte die MWST-Überweisung mit der Rückstellung für Sozialversicherungen kombiniert werden. Dann würde das auf dem normalen Bankkonto verbleibende Geld zur freien Verfügung sein für Lohn (und die wenigen Lieferantenrechnungen).
Einlagerückgewähr bei Darlehen und Verluste bei Lohnbezug
Wird ein AG gegründet, so hat sie meist am Anfang CHF 100'000 auf dem Bankkonto aus der Gründungseinlage. Bei einer GmbH sind es meist CHF 20'000.
Zahlt sich der Eigentümer diese CHF 100'000 oder 20'000 aus, so kann es auf zwei Arten interpretiert werden:
- als Darlehen: dann findet eine verbotene Einlagerückgewähr statt.
- als Lohn: dadurch fallen Sozialabgaben an und die Gesellschaft erleidet einen Verlust. Das ganze erzeugt Abgaben an den Staat für Geld, dass bei einer (späteren) Auflösung der Gesellschaft eigentlich abgabenfrei an den Eigentümer zurückbezahlt werden könnte.
Um die beiden oberen Szenarien zu verhindern, müsste bei der AG jeweils immer ein Betrag von um die CHF 100'000 und bei der GmbH CHF 20'000 auf dem Bankkonto belassen werden.
Dies ist für Unternehmer, die ihr Unternehmen mit dem Banksaldo führen teilweise schwer zu verstehen. Schliesslich ist "genug" Geld auf der Bank vorhanden.
Eine Abhilfe könnte ein separates Bankkonto für "Gründungskapital" sein.
Die CHF 100'000 (resp. 20'000) können sich verringern, falls z.B. ein Geschäftsauto gekauft wird. Wenn jedoch das Fahrzeug abgeschrieben wird, dann müsste das "Gründungskapital-Bankkonto" wieder aufgefüllt werden. Das könnte mittels eines regelmässigen Dauerauftrages geschehen.
Planung des Gewinns/Verlust mittels Ziel-Banksaldo am Ende des Jahres
Es kommt vor, dass ein bestimmter Gewinn oder Verlust per Ende Jahr gewünscht ist. So könnte zum Beispiel ein ausgeglichenes Ergebnis gewünscht sein, also einen Gewinn/Verlust von null.
Gewinn/Verlust ist aber ein Konzept der Buchhaltung und nicht von Banksaldo.
Es kann aber rückgerechnet werden, was es für den Banksaldo bedeutet. Danach kann der Unternehmer diesen Banksaldo anpeilen und das Erreichen dieses Banksaldos durch höhere oder tiefere persönliche Lohnbezüge steuern.
Eine Vorlage dazu kann hier heruntergeladen werden: Excelvorlage zur Ergebnissteuerung mittels Zielbanksaldo
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Autor: Raffael Neeser